Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen BIEKOM, Inhaber Luca Alexander Bieker (nachfolgend „BIEKOM“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Das gilt insbesondere für Konstruktion, Werkzeugbau, Spritzguss sowie Lohnfertigung (CNC-Fräsen, Spritzguss, SLA- und FDM-Druck).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn BIEKOM ihnen schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von BIEKOM sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Technische Änderungen, die die Funktion des Bauteils nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
§ 3 Unterlagen und Daten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Fertigung nötigen Unterlagen bereit, zum Beispiel CAD-Daten, Zeichnungen, Muster und Angaben zu Material, Stückzahl und Einsatzzweck. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde sichert zu, dass durch die Fertigung nach seinen Vorgaben keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt BIEKOM von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 4 Werkzeugbau und BIEKOM-Stammform
Spritzgusswerkzeuge fertigt BIEKOM als Formeinsätze aus Aluminium (7075), die in die BIEKOM-Stammform eingesetzt werden. Die Stammform ist und bleibt Eigentum von BIEKOM. Berechnet werden Konstruktion, Formeinsätze inklusive Auswerfer, Abmusterung und die gefertigten Teile.
Die Freigabe der Musterteile durch den Kunden ist Grundlage für die Serienfertigung. Änderungen nach Freigabe werden gesondert berechnet.
§ 5 Lohnfertigung
Bei Lohnfertigung (CNC-Fräsen, Spritzguss, SLA- und FDM-Druck) fertigt BIEKOM nach den Vorgaben des Kunden. Maßgeblich sind die vom Kunden freigegebene Zeichnung oder CAD-Datei sowie die im Angebot vereinbarten Anforderungen. Stellt der Kunde Material oder Werkzeuge bei, bleibt die Verantwortung für deren Eignung beim Kunden.
§ 6 Einsatzzweck
Die gefertigten Teile sind für den mit dem Kunden vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Eignung für sicherheitskritische, medizinische oder normgebundene Anwendungen gilt nur als vereinbart, wenn BIEKOM sie schriftlich bestätigt. Die Prüfung der Eignung für den konkreten Einsatz liegt beim Kunden.
§ 7 Toleranzen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeintoleranzen nach DIN ISO 2768-m. Engere Toleranzen sowie besondere Anforderungen an Material, Oberfläche oder Funktion muss der Kunde vor Auftragserteilung schriftlich mitteilen.
§ 8 Liefertermine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Bei Verzögerungen informiert BIEKOM den Kunden unverzüglich. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Höhere Gewalt und unverschuldete Materialengpässe verlängern die Lieferzeit angemessen.
§ 9 Zahlung
Projekte werden in Phasen abgerechnet, zum Beispiel Konstruktion, Werkzeugbau und Serienfertigung. Jede Phase beginnt erst nach Eingang der zugehörigen Zahlung, da in jeder Phase bereits Material-, Konstruktions- und Fertigungsaufwand entsteht. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, ohne Abzug zahlbar.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BIEKOM.
§ 11 Prüfung und Mängelrüge
Der Kunde prüft die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden. Bei berechtigter Mängelrüge leistet BIEKOM nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 12 Haftung
BIEKOM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 13 Kein Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung
Gegenüber Verbrauchern besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Da alle Leistungen von BIEKOM kundenspezifisch gefertigt werden, ist ein Widerruf ausgeschlossen.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten ist Wuppertal.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anfrage
Fragen dazu?
Schicken Sie uns Ihre CAD-Datei (STEP), eine Zeichnung oder einfach ein Foto vom Musterteil. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und ein verständliches Angebot.
Telefon+0202 57495909
E-Mailinfo@biekom.de
Standort42111 Wuppertal
Ein Ansprechpartner von der Idee bis zum Serienteil.
